Verlassenschaft räumen: So arbeiten wir
Eine Verlassenschaft zu räumen ist keine gewöhnliche Räumung. In jedem Raum stecken Erinnerungen. Wir nehmen uns deshalb am Anfang Zeit, gehen mit Ihnen durch die Räume und klären, was bleiben soll, was verteilt wird und was wir übernehmen.
In Österreich wird eine Verlassenschaft über einen Notar als Gerichtskommissär abgewickelt. Oft darf erst geräumt werden, wenn klar ist, wer über den Nachlass verfügen darf. Wir stimmen uns bei Bedarf mit Notar, Erben und Hausverwaltung ab und warten mit der Räumung, bis alles geklärt ist.
Worauf wir bei einer Verlassenschaft achten
- Dokumente, Sparbücher, Fotos und Schmuck legen wir sofort zur Seite
- Erinnerungsstücke packen wir auf Wunsch in Kartons für die Familie
- Möbel, Antiquitäten und Sammlungen schätzen wir und rechnen sie an
- Brauchbares geben wir an soziale Einrichtungen weiter
- Die Räume übergeben wir besenrein, mit Fotos für Erben oder Notar
- Wir arbeiten ruhig und diskret, auch gegenüber den Nachbarn
Typische Situationen
Erben wohnen weit weg
Wir holen den Schlüssel, halten Sie mit Fotos am Laufenden und übergeben die Wohnung an die Hausverwaltung.
Mehrere Erben
Wir räumen erst, wenn alle einverstanden sind, und stellen Dinge für einzelne Erben getrennt bereit.
Verkauf der Immobilie
Wir stimmen den Termin mit dem Makler ab, damit die Immobilie rasch präsentiert werden kann.
In vier Schritten zum freien Raum
- AnfrageFormular ausfüllen oder anrufen. Wir melden uns meist innerhalb einer Stunde.
- BesichtigungKostenlos vor Ort, per Video oder anhand Ihrer Fotos.
- FixpreisSie bekommen ein schriftliches Angebot. Ohne Kleingedrucktes.
- RäumungWir räumen, tragen, verladen und übergeben besenrein.
Wovon der Preis abhängt
Einen seriösen Preis nennen wir erst nach einer Besichtigung, vor Ort, per Video oder anhand Ihrer Fotos. Diese Punkte spielen eine Rolle:
- Größe der Wohnung oder des Hauses
- Menge an Hausrat, Büchern und Kleidung
- Wert von Möbeln, Antiquitäten und Sammlungen, den wir anrechnen
- Stockwerk, Lift und Tragewege
Sie bekommen ein schriftliches Fixpreis-Angebot. Dieser Preis gilt, auch wenn wir länger brauchen. Ob Sie nach Verlassenschaftsräumung, Nachlassräumung, Nachlass auflösen, Wohnung nach Todesfall räumen suchen: Sie sind hier richtig.
Häufige Fragen
Wann darf ich eine Verlassenschaft räumen lassen?
Das hängt vom Stand des Verlassenschaftsverfahrens ab. Fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Notar nach. Wir beraten Sie gern, eine Rechtsberatung ersetzen wir aber nicht.
Was passiert mit wertvollen Stücken?
Wir legen sie zur Seite oder rechnen sie nach Absprache an. Sie bekommen eine Aufstellung, damit alle Erben nachvollziehen können, was angerechnet wurde.
Müssen die Erben bei der Räumung dabei sein?
Nein. Viele Erben übergeben uns den Schlüssel. Sie bekommen Fotos vom Ergebnis und wir übergeben die Räume dort, wo Sie es wünschen.
Bekomme ich eine Rechnung für die Verlassenschaft?
Ja, Sie bekommen eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die Sie im Verlassenschaftsverfahren vorlegen können.
Wo wir Verlassenschaft anbieten
Wir sind in ganz Wien, in Niederösterreich und im Burgenland im Einsatz.
