Mietwohnung nach einem Todesfall
Bei Mietwohnungen, auch bei Gemeindewohnungen, will die Hausverwaltung die Wohnung nach einem Todesfall möglichst bald zurück. Oft steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, wer erbt. Klären Sie deshalb vor der Räumung mit dem zuständigen Notar, ob und wann geräumt werden darf. Wir richten uns nach diesem Termin.
Wir gehen die Wohnung mit Ihnen durch, legen Dokumente, Fotos und Wertsachen zur Seite und räumen erst dann den Rest.
Wertanrechnung bei Wiener Altbauwohnungen
In älteren Wiener Wohnungen stehen oft gut erhaltene Möbel, Porzellan, Bilder oder Bücher. Was noch etwas wert ist, rechnen wir an. Sie bekommen dazu eine Aufstellung, die Sie allen Erben zeigen können.
Das ist inklusive
- Dokumente, Sparbücher, Fotos und Schmuck legen wir sofort zur Seite
- Erinnerungsstücke packen wir auf Wunsch in Kartons für die Familie
- Möbel, Antiquitäten und Sammlungen schätzen wir und rechnen sie an
- Brauchbares geben wir an soziale Einrichtungen weiter
- Die Räume übergeben wir besenrein, mit Fotos für Erben oder Notar
- Wir arbeiten ruhig und diskret, auch gegenüber den Nachbarn
In vier Schritten zum freien Raum
- AnfrageFormular ausfüllen oder anrufen. Wir melden uns meist innerhalb einer Stunde.
- BesichtigungKostenlos vor Ort, per Video oder anhand Ihrer Fotos.
- FixpreisSie bekommen ein schriftliches Angebot. Ohne Kleingedrucktes.
- RäumungWir räumen, tragen, verladen und übergeben besenrein.
Häufige Fragen
Arbeiten Sie mit Notaren zusammen?
Wir stimmen uns auf Ihren Wunsch mit dem Notar ab, zum Beispiel beim Termin oder bei der Aufstellung angerechneter Stücke. Eine Rechtsberatung geben wir nicht.
Kann die Räumung stattfinden, wenn ich nicht in Wien wohne?
Ja. Wir holen den Schlüssel ab oder bekommen ihn von der Hausverwaltung und schicken Ihnen Fotos vom Ergebnis.
In allen Wiener Bezirken
- 1010 Innere Stadt
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